Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen einen integrierten Bestandteil des Mitgliedsvertrags zwischen  MHR Health & Fitness GmbH (im Folgenden kurz Anytime Fitness) und dem Mitglied dar. Der Mitgliedsvertrag kommt durch Annahme des vom Mitglied unterzeichneten Antragsauf Mitgliedschaft seitens Anytime Fitness zustande. Mit der Erklärung, eine Mitgliedschaft erwerben zu wollen, insbesondere mit Unterfertigung des Antrages auf Mitgliedschaft unterwirft sich das Mitglied diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erklärt ausdrücklich diese zur Gänze zur Kenntnisnahme erhalten zu haben und werden diese ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die AGB gelten für unbefristete und auch für befristete Mitgliedschaften sowie für Mitgliederverträge welcher Art auch immer. Für Personen, die sich in den Anytime Fitness Anlagen aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

1.2. Die Mitgliedschaft kann einerseits als unbefristeter Vertrag mit einer Mindestvertragsbindung/Kündigungsverzicht des Mitgliedes von/für 12 volle(n) Monate(n) abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines derartigen Vertrages verzichtet das Mitglied ab Beginn des Vertrages für 1 Jahr (12 volle Monate) ausdrücklich auf das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bei einem Flexiblen Abo wird ein unbefristeter Vertrag ohne Bindung abgeschlossen. Die gewählte Bindung/die Erklärung des Kündigungsverzichtes ist bei Vorauszahlern gültig ab Datum „Beginn der Mitgliedschaft“, bei monatlichen Zahlern ab dem 01. des Folgemonats. Anytime Fitness ist berechtigt, den Antrag auf Mitgliedschaft abzulehnen, insbesondere bei unrichtigen und unvollständigen Angaben im Antrag, bei Zweifeln an der Bonität. Details zu den Arten der Mitgliedschaften und den Kündigungsmöglichkeiten regelt Pkt. 4.

1.3. Die Mitgliedschaft bei Anytime Fitness ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium und/oder den digitalen Zugang nur persönlich zu verwenden und keinesfalls Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, ist Anytime Fitness berechtigt vom Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines höheren Schadens und das Recht, die Mitgliedschaft außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund aufzulösen bleiben Anytime Fitness vorbehalten. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

1.4. Bei Jugendlichen ist eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung und gegebenenfalls nach Übernahme der Haftung des Erziehungsberechtigten für Forderungen von Anytime Fitness gegenüber dem jugendlichen Mitglied als Bürge und Zahler möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur gestattet, wenn der Erziehungsberechtigte das Informationsdokument für das Trainieren von Jugendlichen unterzeichnet

  1. Benutzung der Anytime Fitness Anlagen und Einrichtungen

2.1. Im Rahmen der Anytime Fitness Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, andere Anytime Fitness Clubs zu nutzen. Wenn wir innerhalb von dreißig (30) Tagen feststellen, dass Sie hauptsächlich einen anderen Anytime Fitness Club als den im Mitgliedsantrag angegebenen Club nutzen, können wir Ihre Mitgliedschaft auf diesen Club übertragen, indem wir Sie vorher schriftlich benachrichtigen. In diesem Fall werden die Mitgliedsbeiträge vom anderen Club eingezogen, wobei der Betrag höher oder niedriger sein kann als der in diesem Vertrag vereinbarte Betrag.

2.1.1 Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Anweisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Anweisungen Folge zu leisten. Die Hausordnung wird bei Vertragsabschluss dem Mitglied zur Kenntnis gebracht.

2.1.2 Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist jederzeit berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten und/oder Öffnungszeiten verwendet werden.

2.1.3. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die von Anytime Fitness zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppendes PKWs berechtigt.

2.1.4. Benutzung besonderer Einrichtungen

Die Benutzung besonderer einzelner Einrichtungen oder Leistungsangebote (E-Scan, Personal Training, Kurse, ärztl. Trainingsberatung, Ernährungsberatung etc.) kann gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden.

2.2. Je nach Art der Mitgliedschaft ist die Benutzung der Einrichtungen während der publizierten Öffnungszeiten oder nur zu bestimmten Zeiten möglich.

2.3. Die Anytime Fitness Einrichtungen sind während der publizierten Betriebszeiten geöffnet. Anytime Fitness behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den betrieblichen Erfahrungen und den Wünschen der Mitglieder, insbesondere auch abhängig von den Kundenfrequenzen, einseitig zu ändern, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist, besonders wenn die Änderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Das Mitglied hat im Falle einer solchen Änderung der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen.

2.4. Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen der Anytime Fitness Mitarbeiter zu befolgen sowie die Hygiene- Vorschriften, welche dem Mitglied ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden und bei Vertragsabschluss

ausgehändigt werden. Das Tragen von weit ausgeschnittenen ärmellosen T-Shirts, sowie lautes Stöhnen bei der Übungsausführung und lautes Telefonieren in den Trainingsräumen ist nicht gestattet. Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen von Anytime Fitness sorgsam und laut Anweisung des Personals zu benutzen und auf eine ruhige und angenehme Trainingsatmosphäre zu achten.

2.4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

2.4.2. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied Anytime Fitness unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche Anytime Fitness durch eine nicht unverzügliche Meldung der Änderungen der Daten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

2.4.3. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied ein Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die  körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Anytime Fitness-Anlagen untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt solche Mittel in den Anytime Fitness-Anlagen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.

2.4.4. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

2.5. Im Falle von groben oder wiederholten Verstößen des Mitglieds gegen den Mitgliedsvertrag, gegen die Anweisungen der Anytime Fitness Mitarbeiter, gegen die Hygienevorschriften oder die Clubregeln und/oder die Hausordnung, kann Anytime Fitness den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.

2.6 Jedes Mitglied erhält einen Key Fob und/oder einen digitalen Zugang, die benötigt werden um die Anytime Fitness Anlage zu benützen. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf Anytime Fitness dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.   Das Zugangsmedium bzw. der digitale Zugang wird als Teil des Starterpaketes mit 129,- Euro verrechnet.. Bei Verlust des Zugangsmediums bzw. digitalen Zugangs ist ein Kostenersatz von 30,- Euro für die Ausstellung des Ersatzes vom Mitglied zu leisten. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und

im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich Anytime Fitness zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.7 In Betrieben mit automatischem Türzugangssystem gibt es die Möglichkeit an den von Anytime Fitness bekannt gegebenen Zeiten zu trainieren, ohne, dass sich Personal in der Anytime Fitness-Anlage befindet. In diesem Falle trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Gefahr und wird eine Haftung von Anytime Fitness ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird der Club mit Kameras bewacht und auf Band aufgezeichnet. Das Mitglied wird über die Notrufsysteme von einem Mitarbeiter eingeschult und benützt diese nur in Notsituationen.

  1. Mitgliedsbeitrag

3.1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus fällig und wird im Mitgliedsvertrag festgesetzt. Er kann auf einmal per Überweisung oder monatlich per Lastschrift bezahlt werden.

3.2. Mit Vertragsabschluss wird eine einmalige Servicepauschale fällig, in der wesentliche Leistungen für den individuell abgestimmten Trainingseinstieg im Sinne des Anytime Fitness Trainingskonzepts als auch der administrative Aufwand für die Zuweisung des Zugangsmediums inkludiert sind. Die Servicepauschale beinhaltet, je nach auserwähltem Trainingsmodell, professionell betreute Einführungstrainings mit individueller Trainingsplanerstellung und Einschulung in die Trainingsabläufe sowie Bioimpedanzanalysen (Körperanalyse).

3.3. Anytime Fitness ist bei Zahlungsverzug weiter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.A.. zu verrechnen. Ferner können für jede Mahnung die angefallenen Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 10.- und darüber hinaus anfallende und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden. Überdies ist Anytime Fitness berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Nachfristsetzung und weiterem Zahlungsverzug den Vertrag aufzulösen.

3.3. Bei Nichtbenützung der Einrichtungen der Anytime Fitness Anlage erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Dies gilt jedoch nur bei einer Nichtbenützung der Einrichtungen aus subjektiven, in der Sphäre des Mitglieds liegende Gründe. Dies gilt jedoch nicht bei einer berechtigen außerordentlichen Kündigung des Mitglieds.

  1. Vertragsarten/- Dauer und Kündigung

4.1. Der Mitgliedsvertrag wird entweder als unbefristeter Vertrag (unbestimmte Zeit) mit einer Mindestvertragsbindung/ Kündigungsverzicht des Mitgliedes von/für 12 vollen Monaten abgeschlossen oder als „Flexibles Abo“ abgeschlossen.

4.2 Bei einem flexiblen Abo wird ein unbefristeter Vertrag ohne Bindung abgeschlossen Dieser Vertrag kann von den Vertragsteilen jederzeit unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werden. Jedes Pausieren des flexiblen Abos bedarf einer schriftlichen Mitteilung im Vorhinein mindestens fünf Werktage vor dem Letzten des Monats.

4.3. Bei der Vereinbarung eines unbefristeten Mitgliedvertrages mit einer Mindestvertragsbindung von einem Jahr verzichten die Vertragsteile ausdrücklich für die Dauer von 12 vollen Monaten (1 Jahr) auf die Geltendmachung ihres ordentlichen Kündigungsrechtes. Diese Verträge können vom Mitglied entweder im Voraus – insbesondere für den Zeitraum des vereinbarten Kündigungsverzichtes von 12 Monaten – oder monatlich mittels SEPA – Lastschrift bezahlt werden.

4.3.1. Bei Mitgliedsverträgen die – wie oben beschrieben – für den Zeitraum des vereinbarten Kündigungsverzichtes im Voraus bezahlt wurden, wird der Kunde einen Monat vor Ablauf des Zeitraumes des vereinbarten Kündigungsverzichtes schriftlich auf die Möglichkeit hingewiesen neuerlich für weitere 12 Monate im Voraus zu bezahlen und für weitere 12 Monate auf sein ordentliches Kündigungsrecht zu verzichten. Insofern das Mitglied diesem schriftlichen Anbot entspricht und wiederum für 12 volle Folgemonate in der vorgeschriebenen Höhe eine Vorauszahlung leistet, erklärt das Mitglied mit Leistung dieser Zahlung wiederum für den bezahlten Zeitraum von 12 Monaten auf sein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages ausdrücklich zu verzichten. Im Falle eines wirksam vereinbarten Kündigungsverzichtes gilt dieser auch für Anytime Fitness. Leistet das Mitglied im Hinblick auf die schriftliche Mitteilung keine Vorauszahlung läuft der Vertrag – wie oben beschrieben – als unbefristeter Vertrag nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes/der vereinbarten Mindestbindung weiter und kann von den Vertragsteilen nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes/ der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werden.

4.3.2. Bei Verträgen mit monatlichen SEPA – Lastschriften kann der Vertrag von den Vertragsteilen nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes/der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werden.

4.4. Kommt es zu einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages wird ein vorausgezahlter Mitgliedsbeitrag aliquot auf das vom Kunden bekannt zu machende Konto ausbezahlt. Bei einem Erstvertrag wird der erste Monat mit EUR 150.- abgerechnet, die restlichen Monate anteilsmäßig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei einem Verlängerungsvertrag wird monatsweise abgerechnet. Bei monatlichen SEPA-Lastschriften werden diese zum nächst möglichen SEPA-Lastschriften Termin eingestellt.

4.5 Je nach Basis Mitgliedsvertrag kann gegen einen Aufpreis jederzeit in das Coaching Abo gewechselt werden.  Dabei gilt sowohl bei dem ‚Flexiblen Abo‘ als auch dem unbefristeten Abo, eine Einhaltung der 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist zum letzten eines Monates. Der Umstieg in das Coaching+ Modell ist ebenso jederzeit möglich und ein Umstieg in Basis und Coaching Modell ist monatlich möglich.

4.6. Anytime Fitness behält sich vor, zur Trainingsqualitätssicherung und Trainingsfortschrittsanalyse für zusätzliche, persönliche Trainings- und Analysedienstleistungen halbjährlich eine Trainer-Leistungspauschale abzubuchen. Darin enthalten sind Adaptierungen und Erneuerungen des Trainingsplans, halbjährliche Bioimpedanzanalysen o.ä. der Fortschrittskontrolle dienliche Analysen. Diese Pauschale wird mit den Beitragsmonaten Juni und Dezember verrechnet. Wird die Mitgliedschaft vorab gekündigt, wird die Trainer-Leistungspauschale anteilig, je nach Kündigungsdatum, verrechnet.

  1. Zeitgutschriften bei Krankheiten, Unfällen

5.1. Bei einer Verhinderung des Mitglieds am Training und/oder Benutzung der Anytime Fitness-Anlagen aus in der Sphäre des Mitglieds liegenden Gründen besteht kein wie immer gearteter Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zeitgutschrift (vgl. 3.3.). Bei Krankheiten, Unfällen oder längeren Auslandsaufenthalten, die zu einem Trainingsausfall von über zwei Monaten führen, kann von Anytime Fitness dieser Zeitraum ausgesetzt bzw. das Abo verlängert werden, vorausgesetzt die Unterbrechung und der Grund dazu werden unverzüglich nach dessen Entstehen schriftlich Anytime Fitness bekannt gegeben und mit einer Bestätigung (bei Krankheit oder Unfall mit einer fachärztlichen Bestätigung) nachgewiesen. Anytime Fitness kann diese Unterbrechungen aus Gründen der Kulanz gewähren, woraus sich jedoch kein wie immer gearteter Rechtsanspruch oder eine rechtliche Verpflichtung ableiten lässt. Bei einer Gutschrift verlängert sich die Mindestvertragsdauer um selbigen Zeitraum.

  1. Haftungsbeschränkung

6.1. Eine Haftung von Anytime Fitness ist bei leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen.

6.2. Anytime Fitness haftet weder für Schäden, noch für den Verlust von vom Mitglied persönlich mitgebrachten Sachen, Wertgegenständen udgl. Eine Haftung von Anytime Fitness für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld ist somit ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

6.2.1. Es wird das Mitglied ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf in die Anlage vom Mitglied mitgeführte Gegenstände kein Verwahrungsvertrag zwischen Anytime Fitness und dem Mitglied zustande kommt, auch wenn mitgeführte Gegenstände von einem Mitglied in einem Spint aufbewahrt werden.

6.2.2 Zudem wird das Mitglied ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Gegenstände erheblichen Wertes und/oder größere Bargeldsummen zum Training in eine Anytime Fitness-Anlage mitzubringen.

6.3. Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn das Mitglied und/oder geschädigte Person den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich Anytime Fitness anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch das Mitglied und/ oder der geschädigten Person gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstandvereinbarung

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht, Gerichtsstand ist – soweit dies mit Unternehmern zulässig vereinbart werden kann – Vöcklabruck..

  1. Änderungsvorbehalt

Anytime Fitness behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB, und der Hausordnung, beispielsweise bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse usw., vorzunehmen, wenn diese Änderungen für das Mitglied zumutbar sind und dieses nicht unzumutbar benachteiligen. Anytime Fitness wird bei Änderung die AGB auf seiner Website www.anytimefitness.at bekanntgeben und dem Mitglied zur Kenntnis bringen. Die Änderungen werden zwischen den Vertragspartnern wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

  1. DatenschutzDas Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Persönlichen Daten können außerhalb Österreichs an den Anytime Fitness Firmensitz in den Vereinigten Staaten und an jeden anderen geeigneten Ort übermittelt werden. Das Mitglied erteilt seine ausdrückliche Zustimmung in einer separaten Zustimmungserklärung.
  1. Anytime Fitness® ist eine registrierte Marke der Anytime Fitness Franchisor, LLC, die diesem Club eine Lizenz erteilt hat, und deren Management und Eigentum dem in Punkt 1.1 genannten Unternehmen obliegt. Für Mitglieder, die nicht Verbraucher im Sinnes des KSchG sind, gilt: Das Mitglied hält Anytime Fitness Franchisor, LLC, seine Partner, Gesellschafter, Aktionäre, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, kontrollierende Organe, Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle, Eigentum oder Verwaltung, Lieferanten, Dienstleister, Vertreter, Anwälte oder Vertreter von Anytime Fitness Franchisor, LLC, einschließlich der in Abschnitt 1.1 dieser Vereinbarung aufgeführten Unternehmen, Dienstleister und die Eigentümer aller Clubs, die von Franchisenehmern des Anytime Fitness Franchisor, LLC-Systems betrieben werden, sowie Sponsoren und Werbetreibende und alle Eigentümer und Vermieter der Einrichtungen dieses Clubs und seiner jeweiligen Manager, Partner, Vertreter und Mitarbeiter hinsichtlich aller Forderungen und Ansprüche schad- und klaglos, die dem Mitglied aus oder im Zusammenhang mit dieser Mitgliedschaft und/oder mit der Nutzung der Geräte oder der Einrichtungen des Clubs oder eines anderen Anytime Fitness-Clubs oder im Falle eines Vorfalls, der während der Nutzung des Gerätes aufgetreten ist, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Verletzungen, Behinderungen, Todesfällen, materiellen oder persönlichen Verlusten oder Schäden erwachsen. Darüber hinaus erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass dieser Haftungsausschluss im weitesten und offensten gesetzlich und rechtlich zulässigen Sinne ausgelegt werden muss und dass, wenn ein Teil dieser Ausnahme als ungültig erachtet wird, der Rest als vollständig in Kraft und anwendbar angesehen werden muss. Die Befreiung erstreckt sich auch auf allfällige Rechtsnachfolger des Mitglieds, seine Erben, persönlichen Vertreter, Angehörigen und alle anderen nahen Verwandten. Für Mitglieder, die Verbraucher sind, gilt die Haftungsbeschränkung gem. Pkt. 6.